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Hochzeit

Möchten Sie heiraten? Wir wollen Sie gerne darin unterstützen, damit Ihre Hochzeit ein unvergleichliches Fest wird!

Was bedeutet die kirchliche Trauung?

Die drei Landeskirchen in der Schweiz gehen davon aus, dass die Liebe zwischen Mann und Frau der Grund der Ehe ist. Die Partner geben mit ihrem Eheversprechen im Gottesdienst dem Wunsch Ausdruck, so aneinander zu handeln, wie Gott am Menschen handelt. Sie möchten, dass ihre Ehe für sie selbst und für die Mitmenschen ein Zeichen der Liebe Gottes ist, und bekennen sich in aller Öffentlichkeit dazu.

Mit der Eheschliessung steht eine Partnerschaft auf einer neuen rechtlichen Grundlage, was ihr eine grössere Verbindlichkeit verleiht.

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In der kirchlichen Trauung bringt das Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf die Hilfe Gottes, seinen Segen über die Beziehung und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und der Gemeinde angewiesen ist. Wohl alle, die heiraten, suchen nach einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Beziehung, in der sich die Eheleute als Individuen und als Paar entfalten können.

Zugleich weiss aber auch jeder Mensch, wie zerbrechlich Beziehungen sind und wie oft sie sich verändern. Deshalb bitten die Brautpaare bei der kirchlichen Trauung um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott in ihrem ehelichen Zusammenleben gegenwärtig ist.

Die biblische Basis der kirchlichen Hochzeit

Das Eheverständnis der verschiedenen christlichen Kirchen wurzelt in den biblischen Überlieferungen zu Ehe und Partnerschaft und in der jüdisch-christlichen Tradition.

Wichtige Aspekte sind dabei die gottesebenbildliche Schöpfung der Menschheit als Mann und Frau, die Grundregeln des Zusammenlebens, wie sie in den Geboten des Alten und Neuen Testamentes zum Ausdruck kommen und der Vergleich der ehelichen Liebe mit der Liebe Gottes zu seinem Volk respektive der Liebe Christi zur Kirche.

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Voraussetzung: Zivile Trauung geht vor

In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Die Pfarrperson, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen.

Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:

  • Ehedokumente (werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/ Partnerin ausgefüllt).
  • Taufschein: Ein Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit dem Wohnortspfarrer mit.
  • Kopie des Ziviltrauscheines (Senden Sie bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung an das Wohnortspfarramt).

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